Für Durchreisende.

Im Zollfreilager können unversteuerte und unverzollte Waren zwischengelagert werden. Weiter finden handelspolitische Massnahmen im Zollfreilager keine Anwendung. Die Lager liegen unter amtlichem Zollverschluss; sie werden vom Zoll zugelassen und überwacht.

Für weitere Informationen nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Informationen der Eidgenössischen Zollverwaltung.

Rahmenbedingungen für Zollfreilager
(PDF, 21 KB)

Interessiert?

Wir machen Ihnen gerne ein Angebot. Kontaktieren Sie uns.

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